Was hat es mit der EU-Methanverordnung auf sich?
Die EU-Methanverordnung ist eine geplante Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Emissionen von Methan, einem starken Treibhausgas, zu reduzieren. Methan wird hauptsächlich durch die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft und die Energieproduktion freigesetzt.
Die Verordnung soll die Emissionsminderungsziele der EU für 2030 unterstützen und die Methanemissionen in der EU um mindestens 35% bis 2030 im Vergleich zu 1990 reduzieren. Die Verordnung wird voraussichtlich Maßnahmen zur Reduzierung von Methanemissionen in verschiedenen Sektoren wie Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Energieproduktion vorschreiben.
Die EU-Methanverordnung ist Teil des Green Deals der EU und soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen.
Die EU-Methanverordnung (2024/1787) wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet.
Welche Maßnahmen bringt die EU-Methanverordnung mit sich?
Die EU-Methanverordnung bringt verschiedene Maßnahmen mit sich, um die Emissionen von Methan in der EU zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem:
Verpflichtung zur Überwachung von Methanemissionen:
Unternehmen, die in der Erdöl- und Gasindustrie tätig sind, müssen ihre Methanemissionen regelmäßig überwachen und berichten.
Verpflichtung zur Reduzierung von Methanemissionen:
Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Methanemissionen zu reduzieren. Dazu gehören die Verwendung von Leckage Suchgeräten, die Verbesserung der Wartung von Anlagen und die Reduzierung von Abfackelungen.
Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen:
Neue Anlagen in der Erdöl- und Gasindustrie müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Überprüfung von bestehenden Anlagen:
Bestehende Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Emissionsgrenzwerte einhalten.
Wie können wir Ihnen helfen, Ihre Anlagen gem. der aktuellen EU-Metahnverordnung für die Zukunft zu rüsten.
Die EU-Methanverordnung bringt sehr strikte Vorgaben mit sich.
Mit einer sogenannten „Nullmessung“ können wir Ihren aktuellen Stand protokollieren, somit sind Sie für die EU-Methanverordnung bestens gerüstet.
Wir messen mit FID- und OGI-Technik, bei Fragen hierzu, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.